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Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Einrichtung des „Einheitlichen Ansprechpartners“ nach Art. 6 DLR


Die Dienstleistungsrichtlinie hat die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, einheitliche Ansprechpartner (EA) zu schaffen, über welche die Dienstleistungserbringer alle Verfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistungstätigkeit notwendig sind. Dazu zählen beispielsweise Erklärungen, Anmeldungen, Beantragungen von Genehmigungen bei den zuständigen Behörden, einschließlich der Beantragung der Eintragung in Register, Berufsrollen oder Datenbanken oder der Registrierung bei Berufsverbänden oder Berufsorganisationen. Der EA übernimmt somit die Funktion eines Verfahrenslotsen. Darüber hinaus fordert die Richtlinie, dass die Informationsbereitstellung und Verfahrenskoordinierung des EA auf elektronischem Weg möglich sein muss. Diese eGovernment-Anforderungen sind deshalb Bestandteil der IT-Umsetzung der Richtlinie.

Mit dem Beschluss des Landtags vom 25.11.2009 wurde das Gesetz über Einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg (EAG BW) verabschiedet. Nach diesem Gesetz sind in Baden-Württemberg die dienstleistungsrichtlinienrelevanten Kammern (Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Rechtsanwaltskammern, Steuerberaterkammern, Architektenkammer, Ingenieurkammer und Tierärztekammer) neben den Land- und Stadtkreisen, die auf freiwilliger Basis diese Aufgabe wahrnehmen können, Einheitlicher Ansprechpartner. Die Liste der beteiligten Land- und Stadtkreise wird vom Wirtschaftsministerium im Gesetzblatt des Landes bekannt gemacht.

Dem Dienstleistungserbringer bleibt es danach freigestellt, ob er eine Kammer oder einen Stadt- bzw. Landkreis als EA auswählt. Der Dienstleistungserbringer kann sich auch weiterhin direkt – also ohne Einschaltung eines Einheitlichen Ansprechpartners – an die für das Verfahren jeweils zuständige Behörde wenden. Der EA steht nach dem EAG BW auch inländischen Dienstleistungserbringern zur Verfügung.

Mit der Übernahme der Aufgaben des EA sowohl durch die Kammern als auch durch die Stadt- und Landkreise ist ein Kompromiss gefunden worden, der die Vorteile beider Selbstverwaltungssysteme kombiniert und gewährleistet, dass überall in Baden-Württemberg mindestens ein Einheitlicher Ansprechpartner zur Verfügung steht. Sowohl die Angebote der Kammern im Bereich der Gründungsberatung als auch die Kompetenz der Land- und Stadtkreise auf dem Gebiet der Wirtschaftsförderung können so in die Aufgabenerfüllung des Einheitlichen Ansprechpartners einfließen.

Hinsichtlich der eGovernment-Anforderungen der Richtlinie wurde das Verwaltungsportal des Landes service-bw entsprechend weiterentwickelt. Über das Portal werden seit 28.12.2009 nicht nur alle relevanten Informationen für Dienstleistungserbringer bereitgestellt, sondern auch die notwendigen Funktionalitäten für eine elektronische Verfahrensabwicklung mit den zuständigen Behörden angeboten. Daneben bieten aber auch die Portale der Einheitlichen Ansprechpartner entsprechende Informationen für Dienstleistungserbringer an.

Dokumente: 

 
Bund-Länder Ausschuss „Dienstleistungswirtschaft: Anforderungsprofil für Einheitliche Ansprechpartner PDF-Dokument 
Bund-Länder Ausschuss „Dienstleistungswirtschaft: Verortungsmöglichkeiten für "Einheitliche Ansprechpartner" im föderalen System Deutschlands PDF-Dokument 
   
Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie: Gestaltungsoptionen und Anforderungen an "Einheitliche Ansprechpartner" […]    PDF-Dokument
Präsentation zum Gutachten „Gestaltungsoptionen und Anforderungen an Einheitliche Ansprechpartner"  PDF-Dokument
   
Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg vom 20. Mai 2009, Kabinettsentscheidung zur Verortung des Einheitliches Ansprechpartners PDF-Dokument 
   

Gesetz über Einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg (EAG BW) (GBl. 2009, S. 679)

PDF-Dokument 

Bekanntmachung des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg vom 15. Dezember 2009  (GBl. 2009, S.798) 
(Benennung der Land- und Stadtkreise, die die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartner wahrnehmen) 

PDF-Dokument 

Informationsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zum Einheitlichen Ansprechpartner in Deutschland  

...hier 



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