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Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt (RL 2006/123/EG)


Die Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt 2006/123/EG (Dienstleistungsrichtlinie, DLR) in nationales Recht ist nach 3-Jähriger Umsetzungszeit zum 28. Dezember 2009 erfolgt. Die Umsetzungspflicht oblag allen staatlichen Stellen, die Träger öffentlicher Gewalt sind – mithin Bund, Länder, aber beispielsweise auch Kommunen und Kammern.

Ziel der Dienstleistungsrichtlinie ist es, die Wachstums- und Beschäftigungspotenziale des Dienstleistungssektors durch eine systematische Reduktion von rechtlichen und administrativen Hindernissen besser als bislang auszuschöpfen. Letztlich soll sichergestellt werden, dass sowohl die Erbringer als auch die Empfänger von Dienstleistungen in den Mitgliedstaaten effektiver von ihren Grundrechten aus Art. 43 und 49 EG-Vertrags, also den garantierten Grundfreiheiten des Niederlassungsrechts und des freien grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs, profitieren können.
Die Dienstleistungsrichtlinie findet dabei auf einen breiten, nicht abschließend definierten Bereich von Dienstleistungsbranchen Anwendung. Grundsätzlich gilt sie für alle im Wirtschaftsverkehr handelbaren Dienstleistungen. Einbezogen sind etwa Handel, Gastronomie, Handwerk, IT-Dienstleistungen, Forschung und Entwicklung, Unternehmensdienstleistungen und technische Dienstleistungen, Beratung und Bauwirtschaft.
Zum Schutz besonders sensibler beziehungsweise bereits an anderer Stelle geregelter Bereiche sieht die Dienstleistungsrichtlinie jedoch auch eine Reihe von Ausnahmen und Klarstellungen vor. So sind beispielsweise von der Richtlinie das Arbeitsrecht, zivil- und strafrechtliche Fragen aber auch Bereiche wie Gesundheits-, Sozial-, Verkehrs- und Finanzdienstleistungen ausgenommen.

Entsprechend der föderalen Kompetenzordnung hatten die Bundesländer bei der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie eine zentrale Umsetzungsrolle.

Die wesentlichen Umsetzungsmaßnahmen beinhalteten:

  • die Durchführung der Normenprüfung auf allen Ebenen staatlicher Verwaltung bzw. bei allen zur Normsetzung befugten Körperschaften (insbesondere Landesrecht, Satzungsrecht der Städte, Gemeinden und Kammern), um Hindernisse und Schranken für den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassungsfreiheit abzubauen,
  • die Einrichtung von Einheitlichen Ansprechpartnern,
  • die Bereitstellung von geeigneten IuK-Systemen zur elektronischen Verfahrensabwicklung (eGovernment-Funktionalitäten) und
  • die Einrichtung von Strukturen für das Binnenmarktinformationssystem (IMI) zur Unterstützung der europäischen Verwaltungszusammenarbeit.

Bezüglich der Umsetzung in Baden-Württemberg hat das Kabinett in der Sitzung vom 02.10.2007 die Schaffung von ressortübergreifenden Umsetzungsstrukturen beschlossen. Die Steuerung und Vernetzung der beteiligten Ressorts erfolgte durch eine interministerielle Lenkungsgruppe auf Ebene der Ministerialdirektoren unter Federführung des Wirtschaftsministeriums. Zur Erarbeitung umsetzungsfähiger Lösungen wurden daneben drei Projektgruppen zu den Schwerpunkten „Einheitlicher Ansprechpartner“, „Normenprüfung“ sowie „Binnenmarktinformationssystem und elektronische Verfahrensabwicklung“ eingerichtet. Für die Projektgruppen „Einheitlicher Ansprechpartner“ und „Normenprüfung“ war das Wirtschaftsministerium federführend. Die Projektgruppe „Binnenmarktinformationssystem und elektronische Verfahrensabwicklung“ wurde vom Innenministerium geleitet.

Die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in nationales Recht ist in Baden-Württemberg insbesondere mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt in Baden-Württemberg (DLR-Gesetz BW), dem Gesetz über Einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg (EAG BW) sowie dem Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes erfolgt.

Dokumente und Links: 

 
Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (Veröffentlichung: 27.12.2006)  PDF-Dokument 
Erläuterndes Umsetzungshandbuch der Kommission  PDF-Dokument 
Auszug aus dem Monatsbericht des BMWi "Schlaglichter der Wirtschaftspolitik 02/2007", Kapitel 4: Die neue europäische Dienstleistungsrichtlinie - Chance für den Wirtschaftsstandort Deutschland  PDF-Dokument 
   
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt in Baden-Württemberg (DLR-Gesetz BW) (GBl. 2009, S. 809)  PDF-Dokument
Gesetz über Einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg (EAG BW) (GBl. 2009, S. 679)  PDF-Dokument
Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes und anderer Gesetze (GBl. 2009, S. 363)  PDF-Dokument
   
Deutschland-Online Vorhaben: Kurzfassung Projektbericht,
Stand 26.11.2008 (503 Kb) 
 PDF-Dokument 
Informationen und Dokumentation zum Kongress des Deutschland Online-Vorhabens vom 13.-14. Oktober 2008  ...hier 
Informationsangebot des Innenministeriums Baden-Württemberg zur EU-Dienstleistungsrichtlinie  ...hier 

Informationsangebot der EU-Kommission zum Binnenmarktinformationssystem (IMI) ()

...hier 

Ansprechpartner
Frank Fleischmann, Tel.: 0711/123-2386
Steffen Rentschler, Tel.: 0711/123-2736, steffen.rentschler@wm.bwl.de



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